Plattformen und Intermediäre prägen zunehmend die Online-Medienlandschaft. Vielfach ergänzen sie die Angebote der klassischen Medien (Printmedien, Rundfunk), teilweise verdrängen sie diese. Sie erweitern bestehende und schaffen neue Nutzungsmöglichkeiten. Die wachsende Bedeutung dieser Dienste wirft die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen auf.
Die bisherigen Bestimmungen des Medienrechts passten nur sehr eingeschränkt für Medienplattformen und Medienintermediäre. Der neue Medienstaatsvertrag versucht, die entstandene Lücke zu schließen. Er enthält nähere und spezifische Regelungen zu einzelnen dieser Dienste. Zu unterscheiden ist danach zwischen Medienplattformen und Benutzeroberflächen, Medienintermediären sowie Video-Sharing-Diensten. Der Medienstaatsvertrag sieht jeweils allgemeine und spezifische Anforderungen für diese Diensteanbieter vor.
Die 11. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von Friedrich-Schiller-Universität und Thüringer Landesmedienanstalt stellen insbesondere Medienplattformen und Medienintermediäre in den Mittelpunkt und gehen unter anderem den folgenden Fragen nach:
Die Veranstaltung bietet die Gelegenheit, diese und weitere Fragen zu diskutieren sowie Erfahrungen auszutauschen. Die Veranstaltung findet online statt und bietet die Möglichkeit zur interaktiven Beteiligung. Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird um eine vorherige Anmeldung bis zum 23. April 2021 gebeten.
Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe unter: https://www.rewi.uni-jena.de/JMRG
Programm | |
16.00 Uhr |
Eröffnung Jochen Fasco, TLM Erfurt, und Prof. Dr. Christian Alexander, FSU Jena |
16.20 Uhr |
Funktionsweise und Relevanz von Intermediären in der heutigen Medienwirklichkeit Prof. Dr. Birgit Stark, Institut für Publizistik, Johannes Gutenberg-Universität Mainz |
16.45 Uhr |
Medienplattformen, Medienintermediäre und Video-Sharing-Dienste – Wer ist Normadressat des neuen Medienstaatsvertrags? Prof. Dr. Marc Liesching, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, Leipzig |
17.10 Uhr |
Mit deutschem Medienrecht gegen Google, Twitter und Co? Was die Medienanstalten für Meinungsvielfalt und Jugendschutz auf internationalen Plattformen tun können Thomas Fuchs, Direktor der Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein |
Anschließend
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Nachfragen und Diskussion Moderation: Prof. Dr. Christian Alexander |